Bauantrag zum Neubau einer Werbeanlage, Rosenheimer Str. 19, Fl.Nr. 313/11, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für ein Büro im Gebäude Rosenheimer Str. 19 werden folgende Werbeanlagen beantragt:

1. Fassadenband 4,55 m x 0,80 m - beleuchtet
2. Ausstecker (=beidseitige Werbefläche) 1,.12 m x 053 m - beleuchtet
3. Wandschild (Folienausführung) 0,4 m x 0,3 m an die Eingangstür
4. Folienbeklebung (Piktogramme) an die Eingangstür
5. (mit 6) Flächenvorhänge, von innen beleuchtet, mit und ohne Markenzeichen an den Fenstern
7. Leuchtrahmen 0,87 m x 0,62 m freistehend
8. Sonderwerbeschild 0,75 m x 0,65 m (vorher Frisör-Werbung) 
9. Sonderwerbeanlage (Bestand doppelseitig) 0,75 m x 0,65 m - beleuchtet
10. Werbeschild am Briefkasten gemäß Briefkastengröße

Eine zeitliche Beschränkung der beleuchteten Werbeanlagen (z.B. bis 22 Uhr) ist in den Antragsunterlagen nicht erwähnt, kann jedoch von der Gemeinde festgelegt werden. Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Kerngebiet“, es wäre eine Ausnahme von der Satzung notwendig. Die Verwaltung schlägt vor, Werbeanlagen wie bei anderen historischen Gebäuden im Ortsbereich, in einer schmiedeeisernen Handarbeit zu genehmigen. 

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung stellt die geplanten Werbeanlagen vor. Das Gremium ist sich nach längerer Diskussion darüber einig, dass hier ein „Zuviel“ an Werbung entstehen soll, zumal sich das Gebäude im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Kerngebiet“ befindet und gemäß den im Dorfgebiet schon bestehenden Werbeanlagen gestaltet werden soll. 

Beschluss

Zustimmung und erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung besteht zu folgenden Werbeanlagen:
3. Wandschild (Folienausführung) 0,4 m x 0,3 m an die Eingangstür
4. Folienbeklebung (Piktogramme) an die Eingangstür
5. (mit 6) Flächenvorhänge, von innen beleuchtet, mit und ohne Markenzeichen an den Fenstern
9. Sonderwerbeanlage (Bestand doppelseitig) 0,75 m x 0,65 m - beleuchtet
10. Werbeschild am Briefkasten gemäß Briefkastengröße
Werbeanlage Nr. 2, Ausstecker, soll gemäß den bereits bestehenden Schildern im Dorfgebiet (Rechenauer, Bernhards) in schmiedeeiserner Ausführung – ohne Beleuchtung – gestaltet werden.
Die Beleuchtung der Werbeanlagen einschließlich der Flächenvorhänge ist täglich im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestattet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2024 08:44 Uhr