Bauantrag zum Neubau einer Werbeanlage, Rosenheimer Str. 19, Fl.Nr. 313/11, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.06.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 05.03.2024 wurde genannter Antrag behandelt und einigen Werbeanlagen das gemeindliche Einvernehmen und die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung nicht erteilt. In der Zwischenzeit fand ein Vor-Ort-Termin mit dem Bürgermeister und dem Betreiber der Werbeagentur statt. Die geplanten Werbeanlagen wurden im Einzelnen besprochen, entsprechend wurden die Planungen den Gebäuden im Ortsbereich bzw. der Erhaltungssatzung angepasst:

1. Ausstecker (Nasenschild): handwerklich gefertigter Ausleger mit Metallschild (unbeleuchtet)

6. Leuchtrahmen DIN A1: befindet sich innenliegend, die Beleuchtung ist auf den Zeitraum 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr beschränkt

9. (= 7 auf Übersicht) Sonderwerbeanlage neben Eingangstür, 100 cm x 95 cm (notwendig zum Verdecken der Frisör-Werbung): nicht beleuchtet

10. Wandmalerei mit Stuckrahmen, 46,24 cm x 45 cm 

Den Werbeanlagen Nr. 2, 3, 4 und 8 (Achtung: zum ursprünglichen Antrag geänderte Nummerierung) wurde bereits in der Sitzung am 05.03.2024 zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen sowie die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2024 13:59 Uhr