Bauantrag zum Neubau einer Werbeanlage, Rosenheimer Str. 19, Fl.Nr. 313/11, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 05.03.2024 wurde genannter Antrag behandelt und einigen Werbeanlagen das gemeindliche Einvernehmen und die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung nicht erteilt. In der Zwischenzeit fand ein Vor-Ort-Termin mit dem Bürgermeister und dem Betreiber der Werbeagentur statt. Die geplanten Werbeanlagen wurden im Einzelnen besprochen, entsprechend wurden die Planungen den Gebäuden im Ortsbereich bzw. der Erhaltungssatzung angepasst:
1. Ausstecker (Nasenschild): handwerklich gefertigter Ausleger mit Metallschild (unbeleuchtet)
6. Leuchtrahmen DIN A1: befindet sich innenliegend, die Beleuchtung ist auf den Zeitraum 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr beschränkt
9. (= 7 auf Übersicht) Sonderwerbeanlage neben Eingangstür, 100 cm x 95 cm (notwendig zum Verdecken der Frisör-Werbung): nicht beleuchtet
10. Wandmalerei mit Stuckrahmen, 46,24 cm x 45 cm
Den Werbeanlagen Nr. 2, 3, 4 und 8 (Achtung: zum ursprünglichen Antrag geänderte Nummerierung) wurde bereits in der Sitzung am 05.03.2024 zugestimmt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen sowie die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.07.2024 13:59 Uhr