Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2024 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2025 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2025 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2026, die Jahresrechnung 2024 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2024:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt 14.461.126,48 €
Vermögenshaushalt 5.402.756,61 €
Gesamthaushalt 19.863.883,09 €
Zuführung zum VMH: 1.888.436,95 €
Entnahme allg. Rücklage: 2.410.372,04 €
Allg. Rücklage 31.12.2024: 3.741.595,70 €
Schulden 31.12.2024: 5.057.153,91 €
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2024 beträgt 949 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.329). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2024 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2024 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2025 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).