Anpassung der Vergaberichtlinien für den Grundstücksverkauf im Baugebiet "Am Heimfeld" und Festsetzung des Bewerbungszeitraums


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 14.05.2024 die Richtlinie zum Verkauf der Grundstücke im Baugebiet „Am Heimfeld“ beschlossen. Nach Vermessung der Grundstücke und Ermittlung des Grundstückswertes pro m², je nach Bebaubarkeit, durch einen vereidigten Sachverständigen, ergibt sich aber noch eine Änderung bei den Vorgaben für die Vermarktung der Reihenhausgrundstücke. 

In nichtöffentlicher Sitzung wurde angeregt, dass die angebotenen Reihenhäuser (3- und 4-Spänner) aufgrund einer zu komplizierten Umsetzung als Einzelvorhaben aus Gründen einer praktikablen und einheitlichen Gestaltung als sogenannte Ausbauhäuser zum Verkauf gelangen sollen. Die Gebäude sollen deshalb mindestens mit fertiggestellter Außenfassade errichtet werden. Da sich beide Mehrspänner auf demselben Grundstück befinden, sollen auch die Garagen und Stellplätze sowie die Gemeinschaftsflächen (Zufahrtsbereich, Ver- und Entsorgungsleitungen) vor dem Verkauf einheitlich hergestellt werden.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das für die Mehrspänner vorgesehene Grundstück zum per Gutachten ermittelten Preis zur weiteren Abwicklung zum Verkauf an einen Bauträger oder Immobilienentwickler anzubieten. Das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, wird dann per Kaufvertrag dazu verpflichtet, beim Verkauf der einzelnen Grundstücke für die Reihenhäuser die Vorgaben der Richtlinie zum Verkauf der Grundstücke für das Baugebiet „Am Heimfeld“ nach dem Festpreisverfahren anzuwenden. Das Gesamtgrundstück wird nach dem Verkauf für die einzelnen Häuser entsprechend aufgeteilt und vermessen. Dabei gelten dann die selben Vergabekriterien wie für Grundstücke, die direkt von der Gemeinde gekauft werden. Über den Verkauf der einzelnen Reihenhäuser entscheidet abschließend der Gemeinderat.

Eine direkte Bauträgerschaft der Gemeinde für die Mehrspänner kann nicht empfohlen werden, da dadurch entstehende Gewährleistungen nicht über die Verwaltung abgewickelt werden können.

Für den Fall, dass der Gemeinderat dieser Vorgehensweise zustimmt, wird der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinien auf den ersten April 2025 bestimmt. Die Bewerbungsfrist für den Grundstückskauf läuft bis zum 31.08.2025.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister weist auf darauf hin, dass eine möglichst rasche Vermarktung der angebotenen Grundstücke erfolgen soll. Die Bewerbungsfrist sollte daher zunächst nur bis zum 31.07.2025 laufen. 

Aus dem Gremium kommen Hinweise, dass aufgrund der derzeit schlechten Baukonjunktur und der steigenden Zinsen bei der Baufinanzierung nur sehr wenige Interessenten am Kauf von Grundstücken interessiert sind. Besonders für die Vermarktung des Grundstücks für die Reihenhäuser wird es schwierig werden, einen geeigneten Bauträger zu finden. Mehrheitlich ist man aber der Meinung, dass die Vermarktung nun dennoch begonnen werden muss. Evtl. notwendige Nachbesserungen müssen dann bedarfsgerecht erfolgen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Grundstückes für die Mehrspänner im Baugebiet „Am Heimfeld“ an einen Bauträger bzw. an ein Immobilienentwicklungsunternehmen zu und genehmigt die damit einhergehenden Änderungen der Richtlinie. Die Bewerbungsfrist für den Grundstückskauf wird auf 31.07.2025 festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2025 16:54 Uhr