Genehmigung Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2020, samt Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2020 ö 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestätigt den Haushaltsplan 2020 mitsamt seinen Anlagen
  • Gesamtplan mit Einzelplänen 2020
  • Finanzplanung 2021 - 2023
  • Stellenplan 2020
und beschließt die nachstehende Haushaltssatzung 2020.

Haushaltssatzung
des Marktes Oberstaufen für das Haushaltsjahr 2020


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstaufen folgende Haushaltssatzung:


§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        21.871.700 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        11.259.700 €
ab.


§ 2
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf        3.218.000 €
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen“ wird auf        6.411.800 €
festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde und des Tourismus Eigenbetriebes Oberstaufen werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                320 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                420 v.H.
  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        360 v.H.



§ 5

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                          €  4.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Tourismus
Eigenbetriebes Oberstaufen wird auf                                                          €  1.000.000
festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.




Oberstaufen, den

Markt Oberstaufen




Martin Beckel
Erster Bürgermeister

Datenstand vom 14.04.2020 16:46 Uhr