Der Marktgemeinderat bestätigt den Haushaltsplan 2020 mitsamt seinen Anlagen
- Gesamtplan mit Einzelplänen 2020
- Finanzplanung 2021 - 2023
- Stellenplan 2020
und beschließt die nachstehende Haushaltssatzung 2020.
Haushaltssatzung
des Marktes Oberstaufen für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstaufen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.871.700 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.259.700 €
ab.
§ 2
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf 3.218.000 €
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Tourismus Eigenbetrieb Oberstaufen“ wird auf 6.411.800 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde und des Tourismus Eigenbetriebes Oberstaufen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v.H.
- Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 360 v.H.
§ 5
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 4.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Tourismus
Eigenbetriebes Oberstaufen wird auf € 1.000.000
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
Oberstaufen, den
Markt Oberstaufen
Martin Beckel
Erster Bürgermeister