Aach 5; FlNrn. 22/11, 22/12 Gem. Aach; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude und Doppelgarage
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 15.07.2020 | ö | beschließend | 1.3 |
Beschluss
Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss erteilt zum o.g. Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen.
Die örtliche Gestaltungssatzung ist in Bezug der Dachüberstände einzuhalten.
Es wird empfohlen, dass eine Bepflanzung/Eingrünung zwischen Baukörper und Staatsstraße erfolgt und das die Fassadengestaltung (Gebäude-Nordseite) in Bezug der Fensteranzahl bzw.
-größe nochmals von der Bauherrschaft überdacht wird und optisch bessere Lösungen erbringt.
Datenstand vom 28.01.2021 07:53 Uhr