Aufstellungsbeschluss für "Bebauungsplan Haubers Naturresort" mit Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  011. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 20.05.2021 ö beschließend 2.1

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hauber Resort gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Voraussichtlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes:

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans geht über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hotelerweiterung Haubers Alpenresort“ hinaus, da durch die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hotelerweiterung Hauber/Kalzhofen“ auch die zukünftigen Entwicklungsperspektiven des bestehenden Hotelgewerbes abgedeckt werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich im Laufe des Bauleitplanverfahrens noch ändern kann.

Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes:

Beschluss 3

Der Markt Oberstaufen übernimmt die Planungskosten für die Flächennutzungsplanänderung der Firma Meixner Stadtentwicklung GmbH, Friedrichshafen, in Höhe von ca. 13.000,00 Euro.

Datenstand vom 09.07.2021 08:40 Uhr