Aufstellungsbeschluss für "Bebauungsplan Haubers Naturresort" mit Änderung des Flächennutzungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
011. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.05.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hauber Resort gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Voraussichtlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes:
Beschluss 2
Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans geht über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hotelerweiterung Haubers Alpenresort“ hinaus, da durch die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hotelerweiterung Hauber/Kalzhofen“ auch die zukünftigen Entwicklungsperspektiven des bestehenden Hotelgewerbes abgedeckt werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich im Laufe des Bauleitplanverfahrens noch ändern kann.
Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes:
Beschluss 3
Der Markt Oberstaufen übernimmt die Planungskosten für die Flächennutzungsplanänderung der Firma Meixner Stadtentwicklung GmbH, Friedrichshafen, in Höhe von ca. 13.000,00 Euro.
Datenstand vom 09.07.2021 08:40 Uhr