Künftige Regelung zur Kostenübernahme bei Änderungen des Flächennutzungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  011. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 20.05.2021 ö beschließend 2.3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass für künftige Bauplanverfahren, die bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig machen, der Antragsteller (Bauherr) alle Planungskosten hierzu zu übernehmen hat. Für die im Sachverhalt genannten Verfahren, trägt der Markt Oberstaufen noch die Kosten für die Flächennutzungsplanänderung.

Datenstand vom 09.07.2021 08:40 Uhr