Änderung Satzung Fremdenverkehrsbeitrag - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  014. Sitzung des Tourismusausschusses, 17.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Tourismusausschuss (Markt Oberstaufen) 014. Sitzung des Tourismusausschusses 17.10.2022 ö vorberatend 7
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 4.5

Beschluss

Folgende Änderung des § 5 Abs. 3 der „Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags“ wird dem Marktgemeinderat zum Beschluss empfohlen:

(3)        Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge (oder Alternative: am Tage nach der Abreise der Gäste) verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,90 Euro. Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen nicht erreicht werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden.

Datenstand vom 12.12.2022 15:36 Uhr