Wengen 55, Fl.-Nr. 1189/3, Gemarkung Thalkirchdorf; Erweiterung des Gewerbeparks Wengen mit zwei Gebäuden
Daten angezeigt aus Sitzung: 04. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) | 04. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 01.06.2022 | ö | 3.1 |
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt grundsätzlich zu beiden Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Die Erschließung und der Stellplatznachweis sind bei Bauantragsstellung aufzuzeigen und nachzuweisen.
Für die Wasserableitung der Hinterliegergrundstücke hat der Bauwerber Sorge zu tragen.
Die Gauben haben sich der Gestaltungssatzung anzupassen!
Datenstand vom 29.07.2022 11:24 Uhr