Auf der Halde 13, Fl.-Nrn. 664/21 und 664/37, Gemarkung Thalkirchdorf; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) 05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.07.2022 ö beschließend 2.2

Beschluss

Zum vorliegenden Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Traufhöhe und Stützmauer wird zugestimmt, wenn die Nachbarunterschriften vorliegen. Die Stützmauer ist zu begrünen.
Der Abstand Oberkante Quergiebelfirst zur Oberkante des Hauptfirst beträgt weniger als 0,5 m (Vorgabe Bebauungsplan). 
Dieser Abweichung wird ebenfalls zugestimmt.
Der Widerkehr und der Stellplatzplan sind an die Gestaltungssatzung anzupassen. 



Datenstand vom 29.07.2022 11:00 Uhr