Auf der Halde 13, Fl.-Nrn. 664/21 und 664/37, Gemarkung Thalkirchdorf; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage
Daten angezeigt aus Sitzung: 05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Markt Oberstaufen) | 05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 27.07.2022 | ö | beschließend | 2.2 |
Beschluss
Zum vorliegenden Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Traufhöhe und Stützmauer wird zugestimmt, wenn die Nachbarunterschriften vorliegen. Die Stützmauer ist zu begrünen.
Der Abstand Oberkante Quergiebelfirst zur Oberkante des Hauptfirst beträgt weniger als 0,5 m (Vorgabe Bebauungsplan).
Dieser Abweichung wird ebenfalls zugestimmt.
Datenstand vom 29.07.2022 11:00 Uhr