Hädrichweg 02, Fl.-Nrn. 152/6, 153/3, 6/1, Gemarkung Oberstaufen;
Boardinghouse mit Ferienwohnungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Errichtung des Gebäudes mit 8 Ferienwohnungen das gemeindliche Einvernehmen (§ 34 BauGB).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fremdenverkehrssatzung in diesem Bereich gilt.
Es dürfen keine Nebenwohnsitze entstehen.
Bezüglich der Gestaltungssatzung wird der „Ansichten-Variante“ zugestimmt (Balkone), da diese annähernd der Satzung entspricht. Bezüglich der Gauben ist die „Aufzugsgaube“ den anderen Gauben anzupassen, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erhalten. Es wird hier auf § 8 Gestaltungssatzung verwiesen.
Der Widerkehr ist entsprechend der Gestaltungssatzung herzustellen.
Datenstand vom 29.07.2022 11:00 Uhr