Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schindelberg"
Daten angezeigt aus Sitzung:
033. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.06.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schindelberg, Fluhstraße 26"
Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schindelberg, Fluhstraße 26" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 927/2 (Teilfläche) und 927/3.
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes um Chalets auf der bereits genehmigten Tiefgarage
Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen
Stärkung der örtlichen Wirtschaft durch weitere Ausnutzung des touristischen Potenzials der Region
Schaffung eines Beitrags zur Verbesserung der Tourismusinfrastruktur in der Marktgemeinde und Ausrichtung auf heutige Bedürfnisse der Gäste
Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Datenstand vom 25.08.2023 10:58 Uhr