Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schindelberg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  033. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 033. Sitzung des Marktgemeinderates 15.06.2023 ö beschließend 5.1

Beschluss

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schindelberg, Fluhstraße 26" 

Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schindelberg, Fluhstraße 26" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 927/2 (Teilfläche) und 927/3.

Erfordernis und Ziele der Planung: 
  • Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes um Chalets auf der bereits genehmigten Tiefgarage
  • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen 
  • Stärkung der örtlichen Wirtschaft durch weitere Ausnutzung des touristischen Potenzials der Region
  • Schaffung eines Beitrags zur Verbesserung der Tourismusinfrastruktur in der Marktgemeinde und Ausrichtung auf heutige Bedürfnisse der Gäste
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 

Datenstand vom 25.08.2023 10:58 Uhr