Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Stießberg" - Bauvorhaben Schöttner
Daten angezeigt aus Sitzung:
033. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.06.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstaufen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Stießberg – Bauvorhaben Schöttner (5. Änderung P-Plan Stießberg)“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Am Stießberg – Bauvorhaben Schöttner (5. Änderung P-Plan Stießberg)“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 159/21 (Teilfläche), 718/6, 718/7 und 718/9.
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Ausweisung einer Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
Ermöglichung der Nachverdichtung durch Änderung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes im betroffenen Bereich und Anpassung an moderne Bauweisen
Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu veranlassen.
Datenstand vom 25.08.2023 10:58 Uhr