Änderung Satzung Fremdenverkehrsbeitrag - Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
026. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrag vom 16.03.1983. Die Verwaltung wird zudem beauftragt unter Einarbeitung aller beschlossenen Änderungen eine nichtamtliche Lesefassung der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrag zu erstellen:
5. Änderungssatzung zur Satzung
für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrag
Aufgrund des Art. 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Marktgemeinderat des Markt Oberstaufen in seiner Sitzung am 20.10.2022 folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrag vom 16.03.1983:
§ 1
Änderungen
Die Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 16.03.1983, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.10.2004, wird wie folgt geändert:
- § 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge (oder Alternative: am Tage nach der Abreise der Gäste) verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,90 Euro. Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen nicht erreicht werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.12.2022 in Kraft.
Oberstaufen, den ……
MARKT OBERSTAUFEN
Martin Beckel
Erster Bürgermeister
Datenstand vom 03.01.2023 11:34 Uhr