Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach Art. 39 Abs. 1 BayNatSchG für das Grundstück Fl. Nr. 4270, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 21.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 21.12.2017 ö 55

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, das für das Grundstück Fl.Nr. 4270, Gmkg. Oberstdorf, wegen dessen Lage an dem benannten Gewässer nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht nicht anzuwenden, sich aber den Zugang zum und die Nutzung des Gewässers und dessen Uferbereichs durch die Eintragung einer Dienstbarkeit zu sichern.

Im Falle des ausbleibenden Erfolges der Eintragung einer Dienstbarkeit soll das Vorkaufsrecht gem. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG über einen Teil des Grundstücks in einem noch vor Ort festzusetzenden Bereich ausgeübt werden. Im Falle, dass der Käufer mit dem verbleibenden Teil von seinem Kauf zurücktreten möchte, wird der Markt Oberstdorf das gesamte Grundstück aufkaufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.01.2018 08:05 Uhr