Bebauung Trettachkanal; Aufstellung des Bebauungsplanes "Bebauung Trettachkanal", gem. § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren und Entscheidung über die Förderung nach dem Wohnungspakt Bayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 06.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 06.03.2018 ö 31

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 2736/13 Tfl., 2736/2 Tfl., 2736/15 Tfl., 2734/143 Tfl., 2734/144 Tfl., 2736/86, 2734/66, 2734/75, 2734/76, 2734/65 und 2734/37 Tfl., Gmkg. Oberstdorf, die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Der Bebauungsplan soll den Namen “Bebauung Trettachkanal“ erhalten.

Das Plangebiet erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Holzerstraße im Westen und der Hermann-von-Barth-Straße im Osten sowie zwischen dem Kreuzungsbereich von Trettach- und Hermann-von-Barth-Straße im Norden und der gemeindlichen Trafostation im Süden und ergibt sich aus dem, diesem Beschluss als Anlage beigefügten Lageplan.  

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Marktgemeinderat beschließt für die Umsetzung des Projektes Bebauung Trettachkanal eine Förderung im Kommunalen Wohnraumförderprogramm des Freistaates Bayern (2. Säule des Wohnungspaktes Bayern) zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2018 14:39 Uhr