Nordische Skiweltmeisterschaft 2021 Oberstdorf; Bauprogramm Städteplanerischer Rahmenplan Bereich Langlauf; Beschlussfassung Situierung Gebäude


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 12.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 12.04.2018 ö beschließend 44
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 27.03.2018 ö beratend 11

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Planungen auf der Basis der Variante 4.1 fortzuführen.

2. Der Marktgemeinderat beschließt, zur Realisierung der nötigen baulichen Infrastruktur (Bauprogramm) für die Nordische Weltmeisterschaft 2021 einen Eigenanteil in Höhe von maximal 4 Millionen Euro, wenn sich der Landkreis Oberallgäu in gleicher Höhe beteiligt.

Das gesamte Bauvolumen (Sprung- und Langlauf) ist auf eine Richtgröße von 30 Millionen Euro netto auszulegen, wovon ca. 1/3 in Sprung und 2/3 in Langlauf-Ried aufzuteilen sind.

3. Der Marktgemeinderat beschließt, die Vorentwurfsplanungen anhand der bisherigen Vorgaben des Bauprogramms bis voraussichtlich Ende Mai 2018 umzusetzen, um eine Kostensicherheit zu erhalten.

Die Projektleitung hat die Kostenberechnung auf dieser Grundlage zu erstellen und parallel dazu mit den weiteren Projektbeteiligten vorsorglich Optimierungs- und Einsparpotential in allen Bereichen des gesamten Bauprogrammes zu prüfen sowie Prioritäten zu bilden; dies ist insbesondere im Bereich der Hochbauten im Ried und Sprung vorzunehmen (im Ried ist das Gebäude im Bereich D und E einstöckig zu planen); Richtgröße hierfür ist jeweils, dass der Eigenanteil der kommunalen Gebietskörperschaften (Markt Oberstdorf, Landkreis Oberallgäu) und die Richtgröße des Bauvolumens eingehalten sowie eine größtmögliche Nachhaltigkeit erzielt wird.

Die Projektleitung hat die vorgenannten Optimierungs- und Einsparpotentiale sowie die Bildung von Prioritäten bis spätestens Mai 2018 dem Marktgemeinderat vorzulegen, die in der Marktgemeinderatssitzung am 07.06.2018 beraten werden; bis dahin findet eine Finalisierung des Bauprogrammes statt.

Die Projektleitung hat durch Unterlagen des beauftragten Projektsteuerers bis spätestens Ende Mai 2018 dem Marktgemeinderat weiterhin insbesondere folgende Daten zur Verfügung zu stellen:

Masterplan zur Umsetzung der Baumaßnahme inklusive Vorlage der finalen Entwurfsplanungen, finale Vergabeplanungen und den Entscheidungszeitpunkt über die finale und endgültige Gesamtbaumaßnahme.

Dies dient der Realisierungsentscheidung des Marktgemeinderats im Sinne einer endgültigen Beschlussfassung über das gesamte Bauprogramm („Reißleine“).

Im Juli 2018 soll der Förderantrag gestellt werden.

4. Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Projektleitung Planrechnungen hinsichtlich unterschiedlicher Förderkulissen anzustellen hat, deren Grundlage die aktuellen Kostenschätzungen sein sollen, wobei in Stufen abgeschätzt werden soll, wie sich die Finanzierung unterschiedlich darstellt; dabei sind die Eigenbeteiligungen der kommunalen Gebietskörperschaften zu Grunde zu legen.

5. Die Projektleitung wird vor verpflichtenden Bauausschreibungen und Bauvergaben entscheidungsfähige Unterlagen des künftigen Betriebs (Betreiber, Konzept, Kosten-Nutzen, vertragliche Bindungen usw.) der Sportanlagen darstellen.

Bis Ende Mai 2018 wird die Projektleitung dem Marktgemeinderat eine dem Förderantrag beizulegende Folgekostenbetrachtung vorgelegen.

6. Die Projektleitung wird bis zur Marktgemeinderatssitzung am 07.06.2018 aktuellen Sachstandsbericht zur Bauherreneigenschaft der Anlagen und einer evtl. Durchleitung staatlicher Zuschüsse an die Nordische Skisport GmbH & Co. KG vorlegen.

Darüber hinaus sind auf Basis der bisherigen Förderung voraussichtliche Verpflichtungen aus noch nicht bekannten künftigen Bescheiden darzustellen. Mögliche Auswirkungen einer Überleitung dieser Verpflichtungen und der Zuschüsse an einen möglichen Bauherren KG sind zu beleuchten.

7. Der Marktgemeinderat beschließt empfehlend, dass die Nordische Skisport GmbH und Co. KG als eventueller Bauherr des Bauprogramms eine Finanzierung, die über die kommunalen vorbezeichneten Eigenanteile und staatlichen Zuwendungen hinausgeht, eigenständig leistet.

Der Markt Oberstdorf als Antragsteller im Förderprogramm wird sich dafür einsetzen, dass die staatlichen Zuwendungen an die KG weitergeleitet werden falls sie Bauherr wird und bekräftigt, die Leistung seines Eigenanteils.

8. Der Marktgemeinderat bittet den Landrat und Landkreis Oberallgäu in seiner nächsten Kreistagsitzung den in Aussicht gestellten Eigenanteil des Landkreises in gleicher Höhe wie der Markt Oberstdorf zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Datenstand vom 18.03.2020 13:30 Uhr