Haushaltssatzung
des Marktes Oberstdorf
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 29.502.900
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 15.802.000
ab.
§ 2
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf € 8.728.000
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf € 2.596.550
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf € 3.543.100
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf € 1.000.000
festgesetzt.
§ 3
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt des Marktes wird auf € 6.850.000
festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf € 2.247.000
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf € 12.096.000
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v.H.
- Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 390 v.H.
§ 5
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 4.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeindewerke
Oberstdorf wird auf € 1.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten
Oberstdorf wird auf € 10.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe
Oberstdorf wird auf € 4.000.000
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Oberstdorf, 13.12.2018
MARKT OBERSTDORF
Laurent O. Mies
1. Bürgermeister