Haushalt 2019 des Marktes Oberstdorf; Festsetzung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne 2019; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 des Marktes Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 13.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 13.12.2018 ö beschließend 4.46

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt im Verwaltungshaushalt des Marktes 2019 einen Zuschuss in der vom Schreiben des 23.09.2018 der Kolpingsfamilie Oberstdorf, eingegangen am 10.10.2018, beantragten Höhe (50.000 Euro) aufzunehmen und unter der Maßgabe auszureichen, dass der Empfänger den genauen Verwendungszweck schriftlich nachweist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderlichen Mittel für die Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus Ortsteil Kornau“ wie ursprünglich vorgesehen im Haushalt 2019 des Marktes vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Beschluss 3

Haushaltssatzung

des Marktes Oberstdorf

für das Haushaltsjahr 2019


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 29.502.900

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 15.802.000
     ab.


§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf        €  8.728.000
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                        €  2.596.550
      festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                        €  3.543.100
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf                          €  1.000.000
festgesetzt.


§ 3

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt des Marktes wird auf                                        €  6.850.000
festgesetzt.


  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.


  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                        €  2.247.000
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                          € 12.096.000
festgesetzt.



§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        450 v.H.
  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        390 v.H.



§ 5

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                  €  4.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeindewerke
Oberstdorf wird auf                                                                  €  1.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten
Oberstdorf wird auf                                                                  € 10.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe
Oberstdorf wird auf                                                                €  4.000.000
festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

Oberstdorf, 13.12.2018

MARKT OBERSTDORF




Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.03.2020 14:18 Uhr