Ausübung / Nichtausübung gesetzliches Vorkaufsrecht, Fl.Nr. 3816, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 15.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.03.2018 ö beschließend 76

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das für das Grundstück Fl.Nr. 3816, Gmkg. Oberstdorf, wegen dessen Lage an dem benannten Gewässer nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht nicht anzuwenden, sich aber den Zugang zum und die Nutzung des Gewässers und dessen Uferbereichs durch die Eintragung einer Dienstbarkeit zu sichern.

Im Falle des ausbleibenden Erfolges der Eintragung einer Dienstbarkeit soll das Vorkaufsrecht gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG über einen Teil des Grundstücks in einem noch vor Ort festzusetzenden Bereich ausgeübt werden.

Im Falle, dass der Käufer mit dem verbleibenden Teil von seinem Kauf zurücktreten möchte, wird der Markt Oberstdorf das gesamte Grundstück aufkaufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2018 14:32 Uhr