Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach Art. 39 Abs. 1 BayNatSchG für das Grundstück Fl.Nr. 2573, 2753/6, 2754, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 07.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 07.08.2018 ö beschließend 1413

Beschluss

Der Bau-, Planungs, Umwelt- und Liegenschaftsauschuss beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn 2754 und 2753/6, Gmkg. Oberstdorf, wegen deren Lage an dem benannten Gewässer das nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht anzuwenden. Die Trennung des dem Vorkaufsrecht unterliegenden Teil der Grundstücke soll geringfügig oberhalb der bestehenden Bebauung erfolgen, sodass die beiden Flurstücke nahezu vollständig an den Markt Oberstdorf übergehen. Der genaue Kaufpreis ist entsprechend der Wertigkeit der Grundstücke durch die Bauverwaltung mit dem Verkäufer auszuhandeln.

Im Falle, dass der Käufer mit dem verbleibenden Teil von seinem Kauf zurücktreten möchte, wird der Markt Oberstdorf das gesamte Grundstück aufkaufen. Da der Kaufpreis unbekannt ist, muss in diesem Falle der Kauf in einer weiteren Sitzung nochmals beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2018 14:44 Uhr