Jagdrecht; Rotwildwintergatter Höfle im Mahdtal; Bestandsgenehmigung des bestehenden Rotwildwintergatters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 21.06.2018 ö beschließend 98
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 1211

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Antrag auf Bestandsgenehmigung des Wintergatters „Höfle“ im Bereich Mahdtal auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1017, Gmkg. Tiefenbach für eine Fläche von 25,98 ha das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB vorbehaltlich der Erfüllung folgender Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Nachgewiesenes Einhalten des Verschlechterungsverbots im FFH-Gebiet und daraus folgende Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde.
  • Durch Gutachten oder Stellungnahme des Fachamts ist festzustellen, daß sich die TBC-Ansteckungsgefahr für Wild innerhalb des Wintergatters nicht gegenüber der Ansteckungsgefahr für Wild außerhalb des Wintergatters erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Datenstand vom 13.02.2019 12:31 Uhr