Haushalt 2020 des Marktes Oberstdorf Erlass einer 2. Nachtragshaushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.06.2020 ö beschließend 42

Beschluss

2. Nachtragshaushaltssatzung

des Marktes Oberstdorf

für das Haushaltsjahr 2020


Aufgrund Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020:

§ 1

§ 5 Abs. 3 der Haushaltssatzung vom 30.01.2020 in der Fassung der Nachtragshaushaltssatzung vom 20.02.2020 wird wie folgt geändert:
„Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten wird auf 39.900.000 Euro festgesetzt.“


§ 2

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.


Oberstdorf,  __.__.2020


MARKT OBERSTDORF



Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.07.2020 10:44 Uhr