Kommunales Unternehmensrecht; Überprüfung der Privatisierungsklausel Art. 61 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.09.2020 ö beschließend 108

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht der Verwaltung. Eine Veränderung der bestehenden Aufgabenerledigungen ist derzeit nicht veranlasst. Die Verwaltung ist gehalten, im Fall von Veränderungen bestehender Aufgabengebiete oder hinzukommenden, neuen Verpflichtungen stets gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO die Geeignetheit deren Erledigung durch private Dritte zu prüfen. Der Markt Oberstdorf nimmt, soweit es dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht, private Leistungen in größtmöglichem Umfang in Anspruch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2020 08:03 Uhr