Bauantrag auf Neubau eines Austragshauses mit Betriebsleiterwohnung, einer Ferienwohnung und Garagen; Fl.Nr. 623/4; Gmkg. Schöllang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 16.07.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, auf die Einhaltung von 4.1 Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der Dachsymmetrie der Garage zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag für ein Austragshaus mit einer Betriebsleiterwohnung, einer Ferienwohnung und Garagen in Schöllang auf dem Grundstück Fl.Nr. 623/4, Gmkg. Schöllang das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs.1 i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 4.1 Ortsgestaltungssatzung mit folgenden Maßgaben zu erteilen:

  • Bestätigung der Privilegierung vom Landwirtschaftsamt
  • Die Summe aller Wohneinheiten in Hofstelle und Austragshaus darf fünf Wohneinheiten nicht überschreiten (Betriebsleiterwohnung, Austragswohnung, 3 Ferienwohnungen).

Im Übrigen ist die Ortsgestaltungssatzung einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2020 09:08 Uhr