Bauantrag auf Teilabbruch und Wiederaufbau des Stallteils der "Oberen Richtersalpe"; Fl.-Nr. 930/0; Gmkg. Schöllang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 16.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 16.07.2020 ö beschließend 1211

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, auf den Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Teilabbruch und Wiederaufbau des Stallteils bei der Oberen Richtersalpe das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.1 OGS mit folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
  • Bestätigung der landwirtschaftlichen Privilegierung durch das AELF Kempten
  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet Allgäuer Hochalpen
  • Außenbereichsschonende und landschaftsgerechte Ausführung der Hangverbauung
  • Die erforderlichen Fahrerlaubnisse für die Baumaschinen sind rechtzeitig vor Baubeginn bei dem Zuständigen des Alpwegverbandes Gaisalp einzuholen.
  • Die gesicherte Erschließung hinsichtlich Geh- und Fahrtrechten sowie Trinkwasserversorgung ist nachzuweisen.

Auf das um den Bauort herum kartierte geologische Risiko eines flachgründigen Hanganbruchs wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2020 09:08 Uhr