Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten Fl.Nr. 172/4, Im Winkel, Gmkg. Tiefenbach
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 04.08.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 04.08.2020 | ö | beschließend | 8 | 6 |
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, der Bauanfrage auf Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 172/4, Gmkg. Tiefenbach, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB wegen entgegenstehender öffentlicher Belange zu verweigern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 14.09.2020 16:14 Uhr