Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage als Ersatz für das abzubrechende Gebäude Fl.-Nr. 1628/0, Ludwigstraße 26, Gmkg. Oberstdorf Mit vorheriger Ortsbesichtigung um 19.00 Uhr; Weiterführung der Sitzung im Oberstdorf Haus, Saal "Nebelhorn" um 19.30 Uhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.09.2020 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage an Stelle des abzubrechenden Bestandsgebäudes Ludwigstraße 26 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Die Länge der Dachaufbauten darf gemäß Punkt 5.4 OGS maximal 1/3 der Hauslänge betragen.
  • Die Tiefgaragenabfahrt ist so umzuplanen, daß im straßenzugewandten Einfahrtsbereich ein Garagengebäude mit symmetrischem Satteldach gemäß Punkt 4.1 OGS entsteht. Der dahinterliegende Bereich der Rampe soll durch entsprechende Geländemodellierung möglichst weitreichend mit Erdreich überdeckt werden.
  • An den Seiten der nach Süden vorgebauten Balkone dürfen keine Wandschalen entstehen, da dadurch das Gebäude optisch zu stark an die Straße heranrücken würde.
  • Die Balkone an der Südseite sind so einzukürzen, dass kein umlaufender Balkon entsteht und eine Symmetrie der Straßenansicht in der Balkonebene geschaffen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.11.2020 10:37 Uhr