Vollzug der Wassergesetze; Notsystem Wasserentnahme Stillach für Beschneiung Fellhorn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.09.2020 ö beschließend 1817

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt dem vorliegenden Antrag, für die Beschneiungsanlage Fellhorn ein Notsystem durch Wasserentnahme aus der Stillach zu errichten, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Genehmigung ist auf 5 Jahre befristet und eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
  • Bei nichtausreichender Wassermenge ist die Wasserentnahme aus der Stillach für die Beschneiungsanlage im Langlaufzentrum Ried der Beschneiungsanlage des Fellhorns vorzuziehen (Priorisierung).
  • Im Falle des Einnahmeausfalls bei der Energieversorgung Oberstdorf GmbH durch die Wasserentnahme für die Beschneiungsanlage Fellhorn ist von der Fellhornbahn GmbH entsprechender Schadensersatz zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.11.2020 10:37 Uhr