Vollzug der Wassergesetze, Anlagengenehmigung nach Art. 20 BayWG i. V. m. § 36 WHG - Errichtung bzw. Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Trettach am Parkplatz Nebelhornbahn (Talstation / Eissporthalle)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.09.2020 ö beschließend 2019

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen für den wasserrechtlichen Antrag zum Ersatzneubau der Fußgängerbrücke unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
 
  • Die Baumaßnahme im Gewässer muss bis 01.10.2020 zur Berücksichtigung der Schonzeit der Bachforelle abgeschlossen sein. Für den Fall, dass Bauarbeiten in die Schonzeit fallen, sind diese eng mit dem Fischereiverein abzustimmen.
  • Die bautechnischen Maßnahmen müssen zum Schutz der Wasserbeschaffenheit den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen.
  • Die Böschungstreppen sind zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, der Baumaßnahme der Nebelhornbahn zur Errichtung der Fußgängerbrücke über die Trettach bereits jetzt vorbehaltlich der nachfolgend beschriebenen Änderungen zuzustimmen. Der Ausschuss beschließt, die Kosten von maximal 275.000 EUR netto zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer gemäß §9 Abs. 1a des Städtebaulichen Vertrags vom 16.06.2020 zu übernehmen.

Änderungen Planung:
  • Änderung Entwässerung an der Roßbichlstraße
  • Gehwegabsenkung an der Roßbichlstraße
  • Berücksichtigung einer taktilen Leitlinienführung
  • Demontierbare, abschließbare Poller
  • Brückengeländer nicht in den Fußweg ragen, sondern maximal bis zur Böschungskante
  • Brückenbeleuchtung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 10:37 Uhr