BayStrWG; Widmung des Alpwegs Untere Mädele zum Eigentümerweg Nr. 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 15.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.10.2020 ö beschließend 43

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den „Alpweg Untere Mädele“, dessen Verlauf in dem diesem Beschluss als Anlage beigefügten Übersichtsplan rot gekennzeichnet ist, gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zu widmen. Der „Alpweg Untere Mädele“ soll als Eigentümerweg Nr. 12 in das Bestandsverzeichnis des Marktes Oberstdorf wie folgt eingetragen werden:

Nr. des Straßenzuges:
12
Bezeichnung des Straßenzuges:
Alpweg Untere Mädele
Anfangspunkt:
beim Abzweig vom öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 81 (=Alpweg Traufberg)
Endpunkt:
Nordseite des Alpgebäudes der Unteren Mädele Alp
Fl.-Nrn.:
3214, 3214/2, 3218/1, 3226, 4736/2, 4733 und 4732, alle Gmkg. Oberstdorf
Länge:
2140 m
Widmungsbeschränkungen:
Land- und Forstwirtschaft, Anlieger (=direkt oder indirekt über den Weg erschlossene Grundeigentümer), Jagdberechtigte, Alpe Untere Mädele, nur im Sommer der Allgemeinheit als Fußweg
Straßenbaulastträger:
Die jeweiligen Eigentümer.
Die Aufgaben aus der Straßenbaulast sowie die
(Sonder-)Baulast an der Brücke über die Trettach sind dem Verein der ehemaligen Rechtler der Ortsgemeinde Oberstdorf e. V. aufgrund Vereinbarung vom 18.09.2020 übertragen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.11.2020 10:41 Uhr