Gewässerentwicklungskonzept; Beschluss zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 15.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.10.2020 ö beschließend 54

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das Vorkaufsrecht nach Art 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG nur an Fließgewässerabschnitten auszuüben, in welchen aufgrund der schlechten Gewässerstruktur (Klasse 5 bis 7) mittel- bis langfristig eine Verbesserung anzustreben ist. Damit wird die Gemeinde in die Lage versetzt, die vom Wasserwirtschaftsamt Kempten durchzuführende Gewässerentwicklung aktiv zu unterstützen.

An Gewässerläufen, welche
  • sich in gutem Zustand befinden bzw.
  • aufgrund der Anforderungen zum Schutz der Infrastruktur/Hochwasserschutz keine Verbesserungen möglich bzw. erforderlich sind, wird auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG verzichtet.

Der Beschluss vom 13.07.2017 lfd. Nr. 09 Top 3 nö des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschusses zu den Grundsätzen für die Ausübung von Vorkaufsrechten wird damit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das in alleiniger Zuständigkeit der Gemeinde liegende Fließgewässer (Dammbach in der Rubinger Oy) mittelfristig zu renaturieren und diese Maßnahme in das Ökokonto einzubuchen. Zur Umsetzung der Maßnahme ist bei entsprechender Gelegenheit auf die Möglichkeit des Vorkaufsrechtes nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG zurückzugreifen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 10:41 Uhr