Bauantrag auf Abbruch und Neubau und Ergänzung einer Tiefgarage; Fl.Nr. 228/2 u. 230, Bachstr. 10, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 12.11.2020 ö beschließend 109

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, dafür zu sorgen, dass im Winter 2020/2021 keine Abbrucharbeiten durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Abbruch und Neubau der Bachstraße 10 und Ergänzung einer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.-Nr. 228/2 und 230, beide Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von den Punkten 3.1 und 3.2 OGS mit nachfolgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
  • Die Planung ist dahingehend zu ändern, dass der Balkon im 1. OG zur Kirchstraße wegen des zu geringen lichten Straßenraums entfällt. Der Balkon im 2. OG muss sich in seiner Ausführung an die Vorgaben von Punkt 5.2 OGS halten.
  • Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine Inanspruchnahme öffentlichen
    Verkehrsgrundes während der Bauphase nicht oder nur bedingt möglich sein wird. Die
    Ablaufplanung der Baustelle ist darauf auszurichten.
  • Die Betriebszeit der Freischankfläche ist auf das ortsübliche Maß zu beschränken, die
    Immissionschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten, damit die gesunden Wohnverhältnisse gewahrt bleiben.
Der Markt Oberstdorf weist bereits jetzt darauf hin, dass die abstandsflächenrechtlichen Vorgaben nicht erfüllt werden, unterstützt aber die Erteilung der notwendigen Abweichungen ausdrücklich, damit die ortstypische Gebäudestellung nicht verlorengeht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2020 13:55 Uhr