Bauvoranfrage auf Teilabbruch und Neubau sowie Sanierung eines landwirtschaftlichen Gehöfts; Fl.Nr. 3375; Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 16.06.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, der Bauvoranfrage auf Teilabbruch und Neubau des Wohnteils im Zuge der Gesamtsanierung des bestehenden, ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes Schwand 2 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB nur unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
- Nachweis der gesicherten Erschließung (Trinkwasser, Löschwasser, Kanal, Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte) bis spätestens zur Bauantragstellung
- Aufnahme von Fensterläden in der Bauantragsplanung
- Eintrag einer Erstwohnsitzdienstbarkeit nach Buchstabe „j“ des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019
- Eintrag einer Selbstverpflichtung zum Teilungsverzicht nach Buchstabe „g“ des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019
- Eintrag einer Rückbauverpflichtung nach Buchstabe „f“ des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019
- Abschluß eines städtebaulichen Vertrages, mit dem sich der Bauherr grundsätzlich bereit erklärt, sich im Verhältnis zu seiner Nutzung angemessen am Unterhalt der öffentlichen Zufahrtsstraße zu beteiligen
- Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet Allgäuer Hochalpen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.07.2020 13:51 Uhr