Vollzug Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); Antrag zur Deponieklasse der Erdaushubdeponie; Fl.Nr. 764; Gmkg. Schöllang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 16.06.2020 ö beschließend 1412

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB für eine Veränderung der abfallrechtlichen Genehmigung zum Betrieb der Inertabfalldeponie (DK 0) für unbelasteten Bodenaushub auf dem Grundstück Fl.-Nr. 764, Gmkg. Schöllang, auf die Deponieklasse Z 1.2 unter folgenden Maßgaben:

  • Die An- und Abfahrt zur Deponie ist nur über Altstädten oder Fischen über die Kreisstraße OA 4 abzuwickeln, damit schädliche Umwelteinwirkungen auf die Schöllanger Bevölkerung vermieden werden.
  • Es darf kein Gleisschotter oder alte Bahnschwellen eingebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.07.2020 13:51 Uhr