H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Schulverbandes Volksschule Oberstdorf
(Mittelschule)
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Art. 27 und Art. 41 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie Art. 66 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 912.600
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 378.000
ab.
§ 2
Kredite für Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1) Der durch Investitionszuweisungen und –zuschüsse, Kredite sowie sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Umlagebedarf beträgt:
1. für den Verwaltungshaushalt € 664.600
2. für den Vermögenshaushalt € 253.400
2) Die Umlegung des ungedeckten Finanzbedarfs auf die Verbandsmitglieder erfolgt
nach der Zahl der Verbandsschüler.
Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende
Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2020 beträgt 246 Verbandsschüler.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Oberstdorf, 25.11.2020
SCHULVERBAND
VOLKSSCHULE OBERSTDORF
(Mittelschule)
Klaus King
Schulverbandsvorsitzender