Antrag auf isolierte Abweichung von Punkt 4.2 der Ortsgestaltungssatzung für die verfahrensfreie Errichtung eines Stadelanbaus mit Pultdach auf dem Grundstück Fl.-Nr. 760, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 08.04.2025 ö beschließend 09

Beschluss 1 (7)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB zu der isolierten Abweichung nach Art. 63 Abs. 2 sowie Abs. 3 BayBO von Nr. 4.2 OGS für den Stadelanbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 760, Gmkg. Oberstdorf zu erteilen.

Der Bauherr wird darauf hingewiesen, dass er in eigener Verantwortung folgende Nachweise erbringt:
  1. Dienstbarkeiten für die gesicherten Erschließung 
  2. ein langfristiger Pachtvertrag
  3. Nachweis der Privilegierung für den Anbau

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Beschluss 2 (8)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dass die Ortsgestaltungssatzung in ihrer vorliegenden Form Anwendung auch auf landwirtschaftliche Städel und Anbauten an diese finden soll und die allein zulässige Dachform das Satteldach ist und bleibt. 
Die isolierte Abweichung soll deshalb nicht erteilt werden. Der geplante Stadel kann mit Satteldach errichtet werden, sofern die öffentlich-rechtlichen Anforderungen im Übrigen erfüllt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Datenstand vom 12.06.2025 15:59 Uhr