Erweiterung des innerörtlichen ÖPNV in Oberstdorf; Entscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 20.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö beschließend 04

Beschluss 1 (3)

Der Marktgemeinderat nimmt folgenden Satz im Beschluss auf:

Der Marktgemeinderat beschließt mit Einführung des Ringbussystems einen Evaluierungsprozess, der 2028 starten soll. Überprüft werden sollen dann unter anderem die Effektivität, Frequenz und Finanzierung der Buslinie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2 (4)

Der Marktgemeinderat nimmt folgenden Satz im Beschluss auf:

Der Marktgemeinderat erkennt die Belastung durch den allgemeinen ÖPNV Verkehr in der Walserstraße an und verpflichtet sich zum nächst möglichen Zeitpunkt mit der RVA über eine teilweise Verlegung der dort verkehrenden ÖPNV Buslinien in Verhandlungen zu treten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Beschluss 3 (5)

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Meinungsbild der Stakeholder-Beteiligung vom 11.02.2025 und vom empfehlenden Beschluss des Energie- und Klimabeirats zur weiteren Verfolgung der Ringbusvariante vom 21.01.2025.

Der Marktgemeinderat beschließt die Erweiterung des innerörtlichen ÖPNV Angebots in Oberstdorf durch Einführung eines neuen Ringbussystems (auf Basis der Variante 3 vom 23.01.2025) zum nächst möglichen Zeitpunkt umzusetzen.

Der Marktgemeinderat beschließt mit Einführung des Ringbussystems einen Evaluierungsprozess, der 2028 starten soll. Überprüft werden sollen dann unter anderem die Effektivität, Frequenz und Finanzierung der Buslinie.

Die Werkleitung der Gemeindewerke Oberstdorf wird ermächtigt:
  • Die Ausschreibung zur Beschaffung eines E-Busses vorzunehmen und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel im Wirtschaftsplan 2026 der Gemeindewerke Oberstdorf vorzusehen.
  • Den Betrieb der neuen Ortsbuslinie ab 2026 auszuschreiben.
  • Bei der Regierung von Schwaben eine Linienkonzession zu beantragen.

Herr Erster Bürgermeister King und Verwaltung werden ermächtigt:
  • Die erforderlichen verkehrlichen und verkehrsrechtlichen Anpassungen und Anordnungen durchzuführen.
  • Entsprechende Mittel im Haushalt 2026 vorzumerken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2025 10:40 Uhr