Erschliessungsbeitrag; Erstmalige endgültige Herstellung der Ortsstraße "Am Schelmenhag - Mitte (4. Abschnitt)"; Beschluss zur Abschnittsbildung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 23.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.09.2021 ö beschließend 53

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die 1991 begonnene Herstellung der Erschließungsanlage ‚Am Schelmenhag‘ folgerichtig in Abschnitten fortzusetzen. 
Für den 2012 abgerechneten Abschnitt ‚Am Schelmenhag 2012‘ wird die Abschnittsbildung i.S. des § 5 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) des Marktes Oberstdorf deshalb nachträglich beschlossen (beginnend an der Einmündung Maximilianstraße und endend an der Einmündung Naglergasse). 
Ebenso wird der zum Ausbau im Herbst 2021 vorgesehene Abschnitt ‚Am Schelmenhag Mitte 2021‘ als im Sinne des Art. 5 EBS als eigenständig auszubauender und abzurechnender Abschnitt beschlossen (beginnend an der Einmündung Waltenberger Straße und endend an der Einmündung Maximilianstraße).
Die beigefügten Lagepläne ‚ARG Am Schelmenhag 2012‘ und ‚ARG Am Schelmenhag Mitte‘ sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Marktgemeinderat macht damit in diesem Fall – im Hinblick auf die weiterhin angespannte Haushaltslage (derzeit herrschende coronabedingte Haushaltssperre) - von diesem Vorfinanzierungsinstrument Gebrauch und übt sein Ermessen zur Abschnittsbildung aus. In den Jahren 1991 und 2012 wurden insgesamt drei Abschnitte gebaut, gebildet und abgerechnet. Mit dem jetzigen Abschnitt ‚Am Schelmenhag Mitte 2021‘ soll insofern konsequent und gleich verfahren werden.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.10.2021 15:44 Uhr