Neubau Therme Oberstdorf; Abwägung der während der erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 22.06.2021 ö 67

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Therme Oberstdorf“, nachdem er die öffentlichen und privaten Belange, die ihm als Ergebnis der erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bekannt geworden sind, gerecht gegeneinander und untereinander nach Maßgabe der diesem Beschluß als Bestandteil beigefügten Abwägungstabelle vom 15.06.2021 abgewogen hat, in der Fassung des Textteils vom 22.06.2021 und der Planzeichnung vom 22.06.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom 22.06.2021 sowie die schalltechnische Untersuchung der Fa. Bekon vom 27.04.2021 und die verkehrliche Stellungnahme des Büros PSLV vom 05.12.2018  werden der Satzung beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.08.2021 10:27 Uhr