Neue Therme Oberstdorf; Abwägung der während der förmlichen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Beschlussfassung über die erneute Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 21.04.2021 ö beschließend 43

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, nachdem er in intensiver Diskussion die öffentlichen und privaten Belange, die ihm als Ergebnis der Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bekannt geworden sind, gerecht gegeneinander und untereinander nach Maßgabe der diesem Beschluß als Bestandteil beigefügten Abwägungstabelle vom 21.04.2021 abgewogen hat, den Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung jeweils in der Fassung vom 22.10.2020 wie folgt zu ändern:

  • Anpassung der GR 1 und GR 2 zur Sicherstellung eines ausreichenden Spielraums für die Umsetzung der aktuellen Thermenplanung sowie mögliche künftige Erweiterungen.
  • Änderung der Regelungen zur Abstandsflächentiefe in gesetzeskonformer Weise und um Unsicherheiten hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes auszuschließen.
  • Regelungen über die Lage der Zu- und Abfahrten zum Grundstück.
  • Bedarfsgerechte Anpassung der Baugrenzen unter Rücksichtnahme auf die Belange der Nachbarschaft.
  • Ausnahmeregelung für die Kaminanlage von Therme und Blockheizkraftwerk unter Verweis auf nachgelagerte Genehmigungsverfahren.
  • Festsetzung eines weiteren, durch „Nutzungsartengrenze“ abgegrenzten Bereichs innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, in dem die maximalen Gebäudehöhe so beschränkt wird, daß insbesondere für die nördliche Nachbarschaft ausreichende Sicherheit geschaffen wird, daß keine unzumutbaren Eingriffe in die Sichtachse des denkmalgeschützten Anwesens Ludwigstraße 13 passieren können.

Die vorstehend beschlossenen Änderungen sind im Bebauungsplanentwurf vom 21.04.2021, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung bereits eingearbeitet, der hiermit gebilligt wird und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 11:22 Uhr