Bauantrag zum Anbau an bestehende Biberalpe;
Fl.-Nr. 3616, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 09.12.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Anbau an die bestehende Biberalpe-Hohalp das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von den Punkten 4.1 und 5.1 OGS mit folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
- Bestätigung der landwirtschaftlichen Privilegierung durch das AELF Kempten
- Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet Allgäuer Hochalpen
- Bestimmung eines angemessenen Ausgleichs des baulichen Eingriffs in Natur und Landschaft sowie Festlegung der Bau- und der damit verbundenen Flugzeiten durch die Untere Naturschutzbehörde
- Die gesicherte Erschließung hinsichtlich Geh- und Fahrtrechten sowie eine in Qualität und Menge ausreichende Lösch- und Trinkwasserversorgung ist nachzuweisen.
- Die Abwasserentsorgung ist in geeigneter Weise (z. B. Rotteschacht) sicherzustellen.
Auf das oberhalb des Bauorts kartierte geologische Risiko flachgründiger Hanganbrüche sowie von Stein- und Blockschlag wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.02.2022 09:46 Uhr