Bauantrag zu Umnutzung Bestand in 3 Ferienwohnungen + Altenteiler;
Fl.-Nr. 987, Bichlweg 20, Gmkg. Schöllang
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 18.11.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag „Umnutzung des Bestands in 3 Ferienwohnungen und eine Altenteilerwohnung“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 987, Gmkg. Schöllang, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.1 OGS nur zu erteilen, wenn folgende Inhalts- und Nebenbestimmungen eingehalten werden:
- Der Antragsgegenstand muss von „Altenteilerwohnung“ in „Betriebsleiterwohnung“ umbenannt werden
- Bestätigung der landwirtschaftl. Privilegierung durch das Landwirtschaftsamt
- Positive Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Nachweis der Löschwasserversorgung
- mittels einer Dienstbarkeit muss die Altenteiler- bzw. Betriebsleiterwohnung dem Betrieb dauerhaft zugeordnet bleiben, gem. Buchstabe c) des Dienstbarkeitenkatalogs des Marktes Oberstdorf vom 20.11.2019
- mittels einer Dienstbarkeit müssen die Ferienwohnungen dem Betrieb dauerhaft zugeordnet bleiben, gem. Buchstabe c) des Dienstbarkeitenkatalogs des Marktes Oberstdorf vom 20.11.2019
- mittels einer Grunddienstbarkeit muss die vorh. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf dem benachbarten Flurstück 995, Gmkg. Schöllang gesichert werden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 13.12.2021 09:12 Uhr