Bauantrag zum Bau eines landwirtschaftlichen Stadels; Fl.-Nr. 2868, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.10.2021 ö beschließend 64

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag für den Neubau eines landwirtschaftlichen Stadels auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2868, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 2.4 OGS nur zu erteilen, wenn folgende Inhalts- und Nebenbestimmungen eingehalten werden:

  • Bestätigung der landwirtschaftl. Privilegierung durch das Amt für Landwirtschaft
  • Eintrag einer Erklärung über eine Nutzungsbeschränkung, hier ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke als Heulager und Maschinenunterstand nach Buchstabe „h“ des Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung vom 20.11.2019 
  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich des Eingriffes ins Gelände und der Kompensation
  • Nachweis über den Abbruch der vier Stadel bis spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme des neuen Stadels

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:33 Uhr