Antrag auf Ersatz des Förderbands für Wintersportler; Fl.-Nr. 2839/2, 2839, 2840/3, Nähe Seealpe, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 16.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 16.09.2021 ö beschließend 76

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dass die Anlage nach Ende der Wintersaison nicht abgebaut werden muss und die im Bild 1 auf Seite 1 der landschaftspflegerischen Kurzstellungnahme erkennbare Werbeanlage, die nicht der Werbeanlagensatzung entspricht, von diesem Beschluss zu trennen. Zudem wird ein Fachgutachten zur Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens als Nebenbestimmung ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, in der Stellungnahme zum seilbahnrechtlichen Verfahren über den Antrag auf Errichtung und Betrieb eines Förderbandes für Wintersportler auf den Grundstücken Fl.-Nr. 2839/2, 2839 und 2840/3, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BauGB mit folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen: 
  • Für den Fall einer endgültigen Nutzungsaufgabe des Liftes wird seitens der Bauherrschaft eine Rückbauverpflichtung gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB gegenüber dem Freistaat Bayern abgegeben. 
  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde.
  • Die Auswirkungen des Vorhabens und ein evtl. notwendiger Ausgleichsbedarf sind ordnungsgemäß durch einen Fachgutachter zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 18.11.2021 13:55 Uhr