Bauantrag auf Neubau eines Wiederkehrs am Ende des Hauptbaukörpers; Fl-Nr. 127/1, Rohrmooserstr. 55, Gmkg. Tiefenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 16.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 16.09.2021 ö beschließend 109
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.02.2022 ö beschließend 75

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Bestandserweiterung und Umbau beim Anwesen Rohrmooserstraße 55 unter Zustimmung zu einer Befreiung von Punkt 5.4 OGS das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 5 BauGB nur dann zu erteilen, wenn durch Eintrag einer Erstwohnsitzdienstbarkeit nach Buchst. j des Katalogs des Marktes Oberstdorf über die Bestellung von Dienstbarkeiten vom 20.11.2019 sowie durch die Selbstverpflichtung zur Unterlassung der Bildung von Wohnungs- und Teileigentum nach Buchstabe g des Katalogs des Marktes Oberstdorf über die Bestellung von Dienstbarkeiten vom 20.11.2019 sichergestellt ist, dass die Bauherrschaft bzw. deren Familie das Gebäude selbst nutzen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 13:55 Uhr