Antrag auf Nutzungsänderung mit barrierefreier Erschließung des bestehenden Treppenhauses (Aufzug); Fl.Nr. 2734/33, Enzenspergerweg 6, 8, 10, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 16.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 16.09.2021 ö beschließend 1312

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag für „die Nutzungsänderung mit barrierefreier Erschließung des bestehenden Treppenhauses“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2734/33, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der Baugrenze, zur Überschreitung der zul. GRZ und GFZ und Überbauung der Grünfläche sowie unter Zustimmung zur Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Unterschreitung der Mindestdachneigung gem. Art. 63 Abs. 3 BayBO mit folgender Maßgabe zu erteilen:
  • Die beiden Grünflächen, die auf den Grundstücken Fl.-Nr. 2734/32 und 2734/212, Gmkg. Oberstdorf, nachgewiesen werden, sind per Dienstbarkeit dem Baugrundstück Fl.-Nr. 2734/33 auf Dauer zuzuordnen.
  • Die Stellplätze und deren Zufahrten, die auf den Grundstücken Fl.-Nr. 2734/32, 2734/211, 2734/212 und 3212/13, Gmkg. Oberstdorf nachgewiesen werden, sind per Dienstbarkeit dem Baugrundstück Fl.-Nr. 2734/33 auf Dauer zuzuordnen. Die freie Zufahrt zu den Stellplätzen ist jederzeit zu gewährleisten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.11.2021 13:55 Uhr