Bauantrag auf Neubau des Hochbehälters Kühberg durch die WVO GmbH; Fl.-Nr. 2865/72, Am Faltenbach 2, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 15.04.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 15.04.2021 | ö | beschließend | 8 | 6 |
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Wasserhochbehälters am Kühberg das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB vorbehaltlich dessen zu erteilen, daß der Eingriff in die Natur ausgeglichen wird und die notwendige Ausnahme von der Landschaftsschutzgebietsverordnung Allgäuer Hochalpen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 12.05.2021 15:52 Uhr