Bauantrag auf Errichtung einer Betriebsleiterwohnung; Fl. Nr. 2893/1, Gmkg. Oberstdorf Erneute Behandlung; Mit vorheriger Ortsbesichtigung um 18.00 Uhr, anschließende Weiterführung der Sitzung im Sitzungssaal Altes Rathaus 19.30 Uhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 21.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 07.08.2018 ö beschließend 76
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 21.08.2018 ö 23

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Bauantrag auf Errichtung einer Betriebsleiterwohnung vorbehaltlich des Nachweises der geologischen Unbedenklichkeit unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.2 und 4.1 OGS gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB vorbehaltlich der Erfüllung folgender Anforderungen zu:

  • Für das gesamte (Betriebsleiter-)Wohnhaus wird eine dauerhafte Erstwohnsitzdienstbarkeit eingetragen.
  • Für das gesamte (Betriebsleiter-)Wohnhaus erfolgt eine dauerhafte dienstbarkeitliche Bindung an den benachbarten Gewerbebetrieb.
  • Für das gesamte (Betriebsleiter-)Wohnhaus wird die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum auf Dauer schuldrechtlich ausgeschlossen.
  • Für das gesamte (Betriebsleiter-)Wohnhaus erfolgt eine dauerhafte Duldung landwirtschaftlicher Immissionen.
  • Die restlichen Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2018 17:22 Uhr