Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf Leitungsverlegung über die Stillach nach Art. 20 BayWG, Überquerung der Stillach am vorhandenen Brückenbauwerk mit Elektrizitäts- und Telekommunikationskabelleitungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 03.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.02.2022 ö beschließend 43

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen unter folgenden Auflagen:
  • Die Leitung so verlegt wird (z.B. Leitungsschleifen beidseitig der Brücke), dass eine temporäre Spartenverlegung bei späteren Baumaßnahmen unproblematisch wird,
  • Die Antragstellerin trägt bei allen Arbeiten an der Brücke die Kosten für den Aufwand der aufgrund der Leitungen entsteht.
  • Die derzeit an der Brücke vorhandene Leitung (einschl. der Schutzrohre) wird rückgebaut, um Beschädigungen durch Hochwasser und daraus entstehende Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2022 17:14 Uhr